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Rahmenbedingungen

Die Einsatzstellen sind gemeinwohlorientiert und arbeiten zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten im politischen Leben.

Dauer

Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, kann aber auch auf 18 Monate verlängert werden. Darüber hinaus haben die Freiwilligen mindestens 26 Urlaubstage.

Während eines 12-monatigen Dienstes nehmen alle Freiwilligen unter 27 Jahren an 25 verpflichtenden Seminartagen teil, die von den ijgd organisiert werden.

Aufgaben der Einsatzstelle

Die Einsatzstelle benennt eine Fachkraft für die Anleitung und Begleitung der/des Freiwilligen während des Freiwilligendienstes.

Die Einsatzstelle stellt sicher, dass der/die Freiwillige als zusätzliche Hilfskraft eingesetzt wird und die Arbeitsmarktneutralität des Dienstes gewahrt wird.

Kosten

Die Einsatzstellen übernehmen die

  • Zahlung der Geldleistungen (Taschengeld, Verpflegungsgeld..) an die Freiwilligen
  • Zahlung des Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge,
  • Zahlung an die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung
  • Zahlung einer Umlage an den Träger

Sie als Einsatzstellen können wählen, ob Sie Unterkunft für den/die Freiwillige/n stellen bzw. den jeweils gültigen Sachbezugswert auszahlen, oder ob sie einen FSJ-P Platz ohne Unterkunft anbieten.

Die Freiwilligen
  • sind zwischen 16 und 27 Jahren alt,
  • kommen zumeist direkt von der Schule
  • wollen in der Regel verantwortungsvolle Tätigkeiten übernehmen,
  • möchten Praxiserfahrung für ihren zukünftigen Beruf sammeln und
  • ihr politisches Engagement die Zeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung sinnvoll überbrücken.

Eine tieferen Einblick finden Sie hier.  

Mögliche Aufgaben für die Freiwilligen

Die Aufgaben sollen als praktische Hilfstätigkeit und arbeitsmarktneutral gestaltet werden.

Unterstützende Aufgaben z.B. in der

  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.
  • Aufbereitung und Strukturierung von Daten.
  • Entwicklung und Durchführung von (neuen) Projekten.

Im Rahmen des Freiwilligendienstes sollte ein eigenes Projekt in der Einsatzstelle ermöglicht werden.

Standards

Die Gesetze der Jugendfreiwilligendienste (JFDG) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFDG) bilden die Grundlagen und Rahmenbedingungen unserer Arbeit.

In der Organisation der Freiwilligendienste orientieren wir uns auch an die Qualitätsstandards unseres Dachverbandes des Paritätischen.

Aufgaben des Trägers (ijgd)
  • persönliche Beratung der Einsatzstellen
  • pädagogische Begleitung und Beratung der Freiwilligen
  • Organisation und Abwicklung des Vermittlungsverfahrens
  • Organisation und Durchführung der Bildungsseminare
  • Werbung für die Freiwilligendienste
Die vertragliche Vereinbarung wird zwischen der Einsatzstelle, den Freiwilligen und die ijgd als Träger des Freiwilligendienstes geschlossen.